Betriebliches Eingliederungsmanagement Vorlagen und Erklärung
5. Juli 2022Mission Nachhaltigkeit
20. April 2023Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
"Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig."
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Entscheidend ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung, denn auch zukünftig werden wir es mit Grippeviren, Magen-Darmviren und Infektionen zu tun haben, die unseren Arbeitsalltag und die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte stark beeinflussen. Die Hygieneregeln haben sich auf jeden Fall bewehrt und sind ein gutes Mittel Virus - Übertragungen wirksam zu vermeiden.
Weiterhin sollten die positiven Erfahrungen aus dem Homeoffice-Angebot behalten und ausgebaut werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung!