BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement Vorlagen und Erklärung
5. Juli 2022
Mission Nachhaltigkeit
20. April 2023
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20. April 2023

Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeits­schutzverordnung

SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben

"Die Corona-Arbeits­schutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutz­maßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktions­ausfälle vermieden werden. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr nötig."

Zitat: HUBERTUS HEIL, BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Entscheidend ist und bleibt die Gefährdungsbeurteilung, denn  auch zukünftig werden wir es mit Grippeviren, Magen-Darmviren und Infektionen zu tun haben, die unseren Arbeitsalltag und die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte stark beeinflussen. Die Hygieneregeln haben sich auf jeden Fall bewehrt und sind ein gutes Mittel Virus - Übertragungen wirksam zu vermeiden. 

Weiterhin sollten die positiven Erfahrungen aus dem Homeoffice-Angebot behalten und ausgebaut werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung!

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