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Wie und Wann sie einen langzeitkranken Mitarbeiter wieder eingliedern müssen erfahren Sie hier!

Betriebliches Eingliederungsmanagement einfach erklärt!

jedes Unternehmen muss laut Gesetz (SGB IX, §167, Abs.2) ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dieses greift immer dann, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krank war. Ob der Ausfall betrieblich bedingt ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber definiert BEM als „Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.“ Die erkrankte Person kann frei entscheiden, ob sie am BEM sowie an einzelnen Maßnahmen daraus teilnehmen möchte; ihre Zustimmung ist unbedingt erforderlich. Gesprächsinhalte gehen nicht in die Personalakte ein und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Das BEM ist kein Überwachungssystem, sondern es soll die langfristige körperliche und psychische Gesundheit Ihrer Belegschaft sichern und somit Ausfallzeiten und Lohnfortzahlungen reduzieren. Gleichzeitig gibt es Ihnen als Arbeitgeber Rechtssicherheit – etwa wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen müssen. In diesem Fall dient das BEM sozusagen als Nachweis dafür, dass vorab alles getan wurde, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Mit den Vorlagen zum BEM möchte ich Ihnen die nötigen Dokumente zur Verfügung stellen, um im Bedarfsfall das Betriebliche Eingliederungsmanagement in ihrem Unternehmen rechtskonform durchführen zu können. Nehmen Sie gleich Kontakt mit mir auf uns erhalten Sie Ihre BEM Muster Dokumente gratis!

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