Änderungen für Prüflabore 2022
4. Februar 2022Energiesparen in Industrie und Gewerbe
20. Juni 2022Lizenzpflicht für Kleintransporte und Kurierdienste bereits mit Fahrzeugen ab 2,5t!
Lizenz im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 21.05.2022 bereits bei Überschreiten der 2,5 t erforderlich
Im Rahmen von grenzüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehren wird ab dem 21. Mai 2022 für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, eine Gemeinschaftslizenz (Lizenzpflicht) erforderlich. Damit gelten grundsätzlich folgende Anforderungen an das Unternehmen:
- Anforderungen an eine Niederlassung
- Zuverlässigkeit des Verkehrsleiter / Unternehmers
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Nachweis der fachlichen Eignung
Verlieren Sie keine Zeit mehr und informieren sich gleich bei Ihrem Verkehrsleiter Sebastian Rödel. Ich biete Ihnen weiterhin:
- den Arbeitsschutz
- die DIN EN ISO 9001
- den Gefahrgutbeauftragten
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