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Energiesparen in Industrie und Gewerbe
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Lizenzpflicht für Kleintransporte und Kurierdienste bereits mit Fahrzeugen ab 2,5t!

Lizenz im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ab 21.05.2022 bereits bei Überschreiten der 2,5 t erforderlich

Im Rahmen von grenzüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehren wird ab dem 21. Mai 2022 für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, eine Gemeinschaftslizenz (Lizenzpflicht) erforderlich. Damit gelten grundsätzlich folgende Anforderungen an das Unternehmen:

  • Anforderungen an eine Niederlassung
  • Zuverlässigkeit des Verkehrsleiter / Unternehmers
  • finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Nachweis der fachlichen Eignung

Verlieren Sie keine Zeit mehr und informieren sich gleich bei Ihrem Verkehrsleiter Sebastian Rödel. Ich biete Ihnen weiterhin:

  • den Arbeitsschutz
  • die DIN EN ISO 9001
  • den Gefahrgutbeauftragten

Unsere Leistung wurde bereits mit 5 mal 5 Sternen bewertet. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Qualität.

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