Arbeitsschutz in Leipzig
18. Januar 2022Lizenzpflicht für Kleintransporte und Kurierdienste auch in Leipzig
9. Mai 2022Änderungen für Prüflabore nach DIN EN ISO 17025 in 2022
Die DAkkS hat ihre Dokumente angepasst - Was Sie jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier!
Mit den Listen und Jahresmeldungen fragt die DAkkS wesentliche Dokumente und Informationen für die Planung und Vorbereitung ihrer Begutachtungen von den Prüflaboren nach DIN EN ISO / IEC 17025 ab. Die nun überarbeitenden Versionen wurden an einigen Stellen vereinfacht. Die Bereitstellung der „normativen Dokumente im Geltungsbereich“ ist weiterhin erforderlich. Beachten Sie auch die Meldefrist der Jahresmeldung zum 31. März 2022, erstmals für alle akkreditierten Labore. Wesentliche Änderungen sind:
- Die Jahresmeldung wurde angepasst und muss jährlich jeweils bis zum 31. März für das abgelaufene Jahr beim zuständigen Verfahrensmanagement der DAkkS eingereicht werden.
- Für Verträge und Ergebnisberichte sind in der Regel keine Kopien von Originalen erforderlich, sondern Muster der entsprechenden Dokumente. Originale werden bei der Begutachtung stichprobenartig überprüft
- Es müssen jetzt Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden, aufgeschlüsselt nach Funktionen, Angaben zu Qualifikationsanforderungen je Funktion sowie der Art der Anbindung an die akkreditierte Stelle (intern/extern bspw. Berater oder Auditoren).
- Dokumente, die in der Urkundenanlage zur Beschreibung des Geltungsbereichs aufgeführt und öffentlich frei und unentgeltlich verfügbar sind, müssen nicht eingereicht werden. Normen müssen also weiterhin eingereicht werden.
- Zum Nachweis des Umganges mit Haftungsrisiken reicht der Versicherungsnachweis aus. Anderenfalls müssen Labore darlegen welchen Haftungsrisiken sie ausgesetzt sind und wie sie damit umgehen.
- den Arbeitsschutz
- die DIN EN ISO 9001
- DIN EN ISO 14001
- DIN EN ISO 45001
- DIN EN ISO/IEC 17025
- EN9100
- EMAS
- VDA